„Kann ich in meinem Geschäft gemafreie Musik spielen?“ Das ist die Frage, die uns Inhaber von Läden, Restaurants und Hotels am häufigsten stellen. Die ehrliche Antwort: Ja, aber es ist andere Musik. Diese Seite erklärt verständlich, was der Begriff bedeutet, wo kostenlose Angebote an ihre Grenzen stoßen und wie ein Radio mit eigener Musikbibliothek funktioniert.
Läuft in einem öffentlich zugänglichen Raum Musik, gilt das als öffentliche Wiedergabe. Für Werke aus den Repertoires der Verwertungsgesellschaften sieht das Urheberrecht eine Vergütung vor: Die GEMA nimmt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen wahr, die GVL die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern. Die GEMA zieht dabei in der Regel auch die Vergütung für die GVL mit ein.
Die Quelle spielt keine Rolle: Radio, Fernsehen, CDs oder ein privates Streaming-Abo. Läuft Repertoire der Verwertungsgesellschaften, gelten deren Tarife, die sich unter anderem nach Fläche und Art der Wiedergabe richten. Wie sie aufgebaut sind, erklären wir in unserem Überblick zu den GEMA-Gebühren für Gewerbe, für die Gastronomie und für den Einzelhandel.
Deshalb ändert es nichts, die Musik leiser zu stellen oder zu einem anderen Verbraucherdienst zu wechseln: Spotify und andere Streamingdienste arbeiten genau mit diesen Repertoires, und ihre Nutzungsbedingungen erlauben die Wiedergabe in Geschäftsräumen in der Regel nicht.
Die Gebühren der Verwertungsgesellschaften sind keine willkürliche Abgabe: Sie vergüten die Menschen, die die Musik geschaffen haben. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht, wie man sie umgeht, sondern welche Musik Sie in Ihrem Betrieb spielen möchten.
Gemafrei ist kein Trick und keine Gesetzeslücke. Der Begriff beschreibt Musik, deren Werke nicht im Repertoire der GEMA liegen: weil die Urheber keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind oder weil die Musik eigens für einen Zweck produziert wurde und die Nutzungsrechte direkt beim Anbieter liegen.
Wichtig ist: „gemafrei“ beschreibt die Musik, nicht Ihren Betrieb. Läuft neben der gemafreien Musik zum Beispiel das Radio in der Küche, der Fernseher im Gastraum oder Livemusik am Wochenende, gelten dafür die üblichen Regeln. Ob und welche Gebühren für Ihren Betrieb anfallen, hängt immer von allen Quellen ab, die dort zu hören sind.
Wer nach gemafreier Musik sucht, findet schnell kostenlose Bibliotheken und Musik für YouTube, Instagram oder Podcasts. Für Videos sind sie oft eine gute Lösung. Für die Beschallung eines Geschäfts sieht es anders aus:
My Corporate Radio ist ein Radiodienst für Geschäfte, Restaurants, Hotels und Büros. Die Musik, die bei Ihnen läuft, stammt aus einer eigenen Musikbibliothek, die wir selbst produzieren und die außerhalb der Repertoires von GEMA und GVL liegt. Sie ist keine Sammlung einzelner Titel, sondern ein Radio: zusammengestellt von einem Redaktionsteam, das aus dem Radio kommt, und für jede Stimmung des Tages gedacht.
Sie wählen aus unseren redaktionellen Radios, öffnen den Player auf dem Tablet, Smartphone oder PC Ihres Betriebs und verbinden ihn mit Ihren Lautsprechern. Mit einem eigenen Radio laufen zwischen den Titeln außerdem Ihre Durchsagen: Sie schreiben den Text, und er geht von selbst auf Sendung.
Kuratiert werden die Radios vom Redaktionsteam rund um Emanuele Carocci, Radiomoderator auf Sendung bei RTL 102.5, aus unseren Studios in Rom.
My Corporate Radio ist kein Rechts- oder Steuerberater und macht keine Angaben dazu, welche Gebühren ein einzelner Betrieb an die GEMA oder die GVL zu entrichten hat. Wir beschreiben ausschließlich unser Angebot: einen Radiodienst auf Basis einer eigenen Musikbibliothek. Für die Beurteilung seiner Situation ist jeder Betrieb selbst verantwortlich.
Wie die Musik im Betrieb geregelt ist, hängt auch von der Branche ab. Hier finden Sie den Überblick für Ihren Bereich.
Restaurant, Bar, Café: GEMA-Gebühren und Musiklösung.
Geschäfte und Ladenlokale: was beim Ladenfunk gilt.
Lobby, Frühstücksraum und Gästebereiche.
Trainingsflächen und Kurse.
Musik und Ansagen für Ihre Telefonanlage.
Gemafreie Weihnachtsmusik, die im November von selbst startet.
Gemafrei nennt man Musik, deren Werke nicht im von der GEMA verwalteten Repertoire liegen, etwa weil die Urheber keine GEMA-Mitglieder sind oder die Musik eigens produziert wurde. Der Begriff beschreibt die Musik selbst, nicht den Betrieb, in dem sie läuft: Ob und welche Gebühren ein Betrieb zahlen muss, hängt von allen Quellen ab, die dort zu hören sind.
Ja, wenn die Nutzung in gewerblichen Räumen ausdrücklich erlaubt ist. Viele Angebote für Videos oder soziale Netzwerke erlauben genau das nicht. Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen der Quelle und dass im Raum keine andere Musik aus den Repertoires der Verwertungsgesellschaften läuft, etwa über Radio, Fernsehen oder private Streaming-Abos.
Es gibt kostenlose Bibliotheken mit freien Lizenzen. Für ein Geschäft muss man dann jede Lizenz einzeln prüfen, die Herkunft selbst dokumentieren und die Musik selbst zusammenstellen und aktualisieren. Ein professioneller Dienst nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Unseren testen Sie 7 Tage kostenlos.
Das können nur die GEMA und Ihr Berater für Ihren konkreten Betrieb beurteilen. Wir beschreiben ausschließlich unser Angebot: eine eigene Musikbibliothek außerhalb der Repertoires von GEMA und GVL. Läuft in Ihrem Betrieb zusätzlich Musik aus anderen Quellen, gelten dafür die üblichen Regeln.
Unsere Radios kosten 14,99 € im Monat, alles inklusive, ohne Vertragsbindung und mit 7 Tagen kostenlosem Test. Für ein eigenes Radio mit Ihren Durchsagen oder für mehrere Standorte erstellen wir ein individuelles Angebot: alle Details auf der Seite Angebote.
Sieben Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte. Oder schauen Sie sich an, welches Angebot zu Ihnen passt.